Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend "Kunde") und der JTB Germany GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 291B, 60314 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 22324, Tel.: +49 69 29 987840, Website: https://at.japanspecialist.com, E-Mail: at@japanspecialist.com (nachfolgend "Reiseveranstalter"), insbesondere im Hinblick auf den Abschluss und die Durchführung von Reiseverträgen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
Diese AGB gelten auch für Reiseverträge, die im Wege des Fernabsatzes (z. B. Online-Buchung oder E-Mail-Korrespondenz) abgeschlossen werden.
Soweit in einer Buchungsbestätigung, einem Bestellformular oder einer individuellen Vereinbarung in Textform abweichende Bedingungen geregelt sind, gehen diese den nachfolgenden AGB vor.
Die AGB, gemeinsam mit den in der Buchungsbestätigung bestätigten Leistungsbeschreibungen, Informationen auf der Website des Reiseveranstalters, gegebenenfalls ausgehändigten Reiseunterlagen sowie der Reiseanmeldung des Kunden, bilden zusammen den Reisevertrag und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Reiseveranstalter und Kunde.
1. Zustandekommen des Reisevertrags
1.1 Der Kunde kann die Leistungen des Reiseveranstalters über die Website https://at.japanspecialist.com, telefonisch, per E-Mail oder - sofern angeboten - über ein kooperierendes Reisebüro oder direkt am Sitz des Reiseveranstalters in Frankfurt am Main buchen. Abhängig vom Buchungsweg ist die Bestellung in schriftlicher, per E-Mail oder Online-Form gültig. Der Reisevertrag kommt rechtsgültig zustande, wenn (i) der Reisende das Bestellformular des Reisebüros unterzeichnet hat und (ii) die Anzahlung gemäß Punkt 2.1 geleistet hat - und tritt frühestens an dem Tag in Kraft, an dem beide Bedingungen (i) und (ii) vom Reisebüro schriftlich angenommen und bestätigt wurden.
1.2 Das Bestellformular enthält die Angaben zu den vom Reisenden bestellten Reiseleistungen aus dem Programmprospekt, von der Website oder von der Website des Reisevermittlers. Darunter fallen insbesondere die Beschreibung der vom Reisebüro zu erbringenden Reiseleistungen (oder - bei Vertragsschluss über einen Vermittler - des Reisevermittlers), Name, Sitz, Telefonnummer und Registrierungsnummer des Reisebüros, vollständiger Name und Adresse des Reisenden entsprechend dem Reisepass oder Personalausweis, Start- und Enddatum sowie Ort der Reise, gewählte Verkehrsmittel und Reiseziel (sofern relevant), vom Reisenden bestellte Leistungen, Angabe des Dienstleisters, Teilnahmegebühr (in EUR), Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstige nicht in der Teilnahmegebühr enthaltene Pflichtkosten (nachfolgend zusammengefasst als "Sonstige Kosten"), Gesamtkosten (Teilnahmegebühr + Sonstige Kosten, nachfolgend "Gesamtpreis" genannt, in EUR), Zahlungsfrist und -art sowie die Erklärung des Reisenden, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geltenden Reisebedingungen gelesen und akzeptiert hat. Bezüglich der im Prospekt enthaltenen Leistungen und Preise genügt ein Verweis im Vertrag auf den Prospekt.
1.3 Der Reisende kann den Reisevertrag auch über einen Vertreter (nachfolgend "Kunde" genannt) abschließen oder ändern. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Kunde, im Namen des/der Reisenden auf Basis einer gültigen schriftlichen Vollmacht oder eines gesetzlichen Vertretungsrechts zu handeln. Die vom Kunden abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen binden und berechtigen den/die Reisenden unmittelbar. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Angaben bei der Online-Buchung. Er verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über den vollen Vertragsinhalt zu informieren und etwaige Reisedokumente ohne Verzögerung auszuhändigen. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, dem Reisenden die dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Dokumente nochmals auszuhändigen. Sollte der Kunde ohne oder über die ihm zustehende Vertretungsvollmacht hinaus eine Erklärung im Namen des Reisenden abgeben und diese nicht genehmigt werden, haftet der Kunde dem Reisebüro gegenüber für entstandene Schäden nach Maßgabe der Regeln über die falsche Vertretung. Gibt der ursprünglich vertretene Reisende später eine eigene Erklärung gegenüber dem Reisebüro ab (z. B. zur Änderung oder Kündigung des Vertrags oder zur Inanspruchnahme von Reiseleistungen), so gelten alle bisherigen Erklärungen des Kunden als weiterhin gültig und verbindlich. Macht der Reisende gegenüber dem Reisebüro Ansprüche in Bezug auf Informationspflichten gegenüber dem Kunden oder dessen Vertretungsrecht geltend, so stellt der Kunde das Reisebüro von allen daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen frei.
1.4 Das Reisebüro informiert den Reisenden schriftlich spätestens 7 Tage vor Reisebeginn - bei kürzerem Zeitraum spätestens bei Vertragsabschluss - über folgende Punkte:
(a) Name, Adresse und Telefonnummer eines deutschsprachigen oder anderweitig sprachlich geeigneten örtlichen Vertreters des Reisebüros am Reiseziel (oder - falls vorhanden - einer Person mit Sprachkenntnissen der Zielsprache und mit Berechtigung zur Reiseleitung), oder falls nicht vorhanden, Kontaktdaten für das Reisebüro oder einen Ansprechpartner vor Ort,
(b) im Falle eines minderjährigen Reisenden: Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Kind oder einer in der Heimat verantwortlichen Person,
(c) angebotene Versicherungsleistungen (falls nicht im Prospekt veröffentlicht),
(d) Zwischenstopps und Anschlussverbindungen gemäß Reiseverlauf sowie Informationen zur Beförderungskategorie (z. B. Klasse, Kabine, Liegeplatz, Schlafwagen).
2. Teilnahmegebühr / Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Reisevertrags zahlt der Reisende eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Teilnahmegebühr, sofern vom Kunden nichts anderes bestimmt ist. Das Reisebüro kann hiervon abweichen, wenn der Vertrag mit dem ausländischen Leistungsträger strengere Pflichten auferlegt. Bei Buchung eines Flugtickets kann die Höhe der Anzahlung je nach Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft variieren. Kommt der Vertrag mangels schriftlicher Bestätigung gemäß Punkt 1.1 nicht zustande oder tritt das Reisebüro aus anderen Gründen vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung von 40 % der Teilnahmegebühr dem Reisenden innerhalb von fünf (5) Werktagen zurückerstattet.
2.2 Die in der Reiseofferte angegebene Teilnahmegebühr enthält keine separat verrechneten Gebühren, Kosten, Steuern und sonstigen Pflichtabgaben, insbesondere nicht Unfall-, Kranken-, Gepäck- oder Reiserücktrittsversicherungen, Kurtaxen, Touristenabgaben, Flughafen- und Hafengebühren, Ticketgebühren, Liegeplatzgebühren und diverse Zuschläge.
2.3 Der Reisende zahlt den Gesamtpreis laut Bestellformular, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne gesonderte Aufforderung. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag sofort in bar oder per Überweisung auf das Konto des Reisebüros zu zahlen.
2.4 Das Reisebüro stellt dem Reisenden die zur Teilnahme berechtigenden Reisedokumente erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises zur Verfügung.
3. Vertragsänderungen
3.1 Der Reisende ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn auf eine Person zu übertragen, die alle Bedingungen des Vertrags erfüllt. Der ursprüngliche und der neue Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Gesamtpreises sowie für alle durch die Übertragung entstehenden Zusatzkosten, Gebühren und Abgaben. Ausgenommen hiervon sind Flugreisen, bei denen laut Bestimmungen der Fluggesellschaft keine Namensänderung zulässig ist. Soweit eine Änderung möglich ist, richtet sich deren Kosten ebenfalls nach den Bedingungen der Fluggesellschaft. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass Namensänderungen nach der Buchung oder Ausstellung des Flugtickets gemäß den Bedingungen und auf Kosten der jeweiligen Fluggesellschaft möglich sind. Diese Informationen sind auf den Websites der Fluggesellschaften abrufbar, werden aber auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch auch vom Reisebüro bereitgestellt.
3.2 Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Änderungswünsche des Kunden, die nicht den Reisezweck, das Reiseziel, die Unterkunft oder das Reisedatum betreffen, können - soweit durchführbar - gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR pro Änderung sowie unter Erstattung aller daraus entstehenden Mehrkosten des Reiseveranstalters vorgenommen werden. Änderungen des Reiseziels, der Unterkunft oder des Datums gelten als Vertragskündigung seitens des Reisenden gemäß Punkt 5.3. In solchen Fällen kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Das Reisebüro kann etwaige dem Kunden zustehende Erstattungen gemäß tatsächlicher Kostensituation anpassen.
3.3 Wenn der Reisende gebuchte Leistungen aus eigenem Entschluss oder im eigenen Interesse nicht in Anspruch nimmt, erkennt er ausdrücklich an, dass das Reisebüro nicht zur Rückzahlung oder Reduktion der Teilnahmegebühr verpflichtet ist.
3.4 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, von Angaben im Programmprospekt oder auf der Website abzuweichen. In diesem Fall wird der Reisende vor Vertragsabschluss über die Änderungen informiert. Auf die erfolgte Information wird ausdrücklich hingewiesen.
4. Rücktrittsrecht des Reisebüros
4.1 Das Reisebüro ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 Sollte die im Prospekt angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann das Reisebüro mit Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags wie folgt vom Vertrag zurücktreten:
- bei Reisen von mehr als sechs Tagen: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen von zwei bis sechs Tagen: spätestens 7 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen von weniger als zwei Tagen: spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn.
In diesen Fällen erstattet das Reisebüro innerhalb von 14 Tagen ab Rücktrittsdatum den vom Reisenden bezahlten Betrag vollständig zurück.
4.3 Das Reisebüro kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne Schadensersatzpflicht, fristlos kündigen, wenn außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände die Durchführung der Reise verhindern.
4.4 Nimmt das Reisebüro vor Reisebeginn eine wesentliche Änderung einer im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistung vor, wird der Reisende rechtzeitig darüber informiert und hat die Möglichkeit:
- die Änderung zu akzeptieren, wodurch der Vertrag entsprechend angepasst wird, oder
- den Reisevertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen.
Lehnt der Reisende die Änderung ab, bietet das Reisebüro - sofern möglich - ein gleich- oder höherwertiges Ersatzangebot an.
Akzeptiert der Reisende dieses und ist der Preis niedriger, wird die Differenz innerhalb von 14 Tagen erstattet. Ist der Preis höher, ist die Differenz durch den Reisenden innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist zu zahlen.
Kündigt der Reisende den Vertrag und nimmt kein Ersatzangebot an, so erstattet das Reisebüro den bezahlten Betrag binnen 14 Tagen ab Rücktritt und ersetzt gegebenenfalls nachweislich entstandene direkte, angemessene Schäden.
5. Rechte und Pflichten des Reisenden
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis gemäß den Anweisungen des Reisebüros zu zahlen, die Abreiseinformationen sowie die mündlichen Informationen des Reisebürovertreters zur Kenntnis zu nehmen.
5.2 Der Reisende kann den Reisevertrag, einschließlich Fernabsatzverträgen (Online-Verträge), jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Mitteilung an das Reisebüro kündigen. Die Kündigung wird mit dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie dem Reisebüro zur Kenntnis gelangt.
Als Kündigung gilt auch, wenn der Reisende die Reise nicht antritt oder nicht zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt erscheint. In diesem Fall gilt der geplante Reisebeginn als Zeitpunkt der Kündigung und es greifen die rechtlichen Folgen gemäß Punkt 5.3.
5.3 Kündigt der Reisende die Reise aus Gründen, die in seinem eigenen Interesse liegen, ist er verpflichtet, dem Reisebüro eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe (in Prozent des Gesamtpreises) zu zahlen:
- mindestens 60 Tage vorher: 0 % der Teilnahmegebühr - kostenfrei
- 59-35 Tage vorher: 25 % der Teilnahmegebühr
- 34-21 Tage vorher: 50 % der Teilnahmegebühr
- 20-10 Tage vorher: 75 % der Teilnahmegebühr
- weniger als 10 Tage: 100 % der Teilnahmegebühr
Die Entschädigung wird vorrangig durch Verrechnung mit der bereits gezahlten Teilnahmegebühr beglichen. Der Reisende erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Verrechnung einverstanden.
Abweichende Rücktrittsfristen und -kosten gelten, wenn der ausländische Leistungsträger frühere Fristen oder besondere Bedingungen vereinbart hat. Das Reisebüro ist verpflichtet, den Reisenden bei Vertragsabschluss schriftlich über solche Sonderbedingungen zu informieren.
Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der Reisende während der Reise zurücktritt oder wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Pass, Visum, Devisen-, Zollvorschriften) nicht teilnehmen kann.
5.4 Wird das im Reisevertrag genannte Zielland nach Vertragsabschluss auf der Website des Außenministeriums als "nicht empfohlene Reisedestination" aufgeführt, kann der Reisende den Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Veröffentlichung kostenfrei kündigen. In diesem Fall schuldet das Reisebüro keine Entschädigung und erstattet dem Reisenden den gezahlten Betrag.
5.5 Das Reisebüro hat auch dann Anspruch auf Entschädigung gemäß Punkt 5.3, wenn die Reise aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.
5.6 Bricht der Reisende während der Reise gebuchte Leistungen ab oder nimmt diese nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.
5.7 Der Reisende ist verpflichtet, die geltenden gesundheitlichen und hygienischen Vorschriften während der gesamten Reise einzuhalten.
5.8 Der Reisende haftet persönlich für Schäden, die er Dritten während der Reise verursacht.
5.9 Der Reisende ist für die Aufbewahrung und Beaufsichtigung seines Gepäcks selbst verantwortlich, es sei denn, ein Vertreter des Reisebüros hat dieses ausdrücklich zur Verwahrung übernommen. Eine ausgehändigte Gepäckquittung dient als Nachweis.
5.10 Der Reisende ist verpflichtet, dem Reisebüro ausgehändigte Gegenstände (z. B. Ninja Wifi, Quietvox) ordnungsgemäß zu verwahren und rechtzeitig zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe haftet er für den entstandenen Schaden.
5.11 Das Reisebüro übernimmt keine Haftung für in Bus, Flugzeug oder Hotel zurückgelassene Gegenstände.
5.12 Besondere Pflichten bei Rundreisen
5.12.1 Der Teilnehmer hat die Abfahrtszeiten sowie die Treffpunkte mit örtlichen Reiseleitern pünktlich einzuhalten - dies gilt auch für die Rückreise. Etwaige durch Versäumnis entstehende Kosten trägt der Reisende.
5.12.2 Das Reisebüro bemüht sich um Erfüllung besonderer Ernährungswünsche, übernimmt dafür jedoch keine Gewähr. Die Verantwortung liegt beim Reisenden.
5.12.3 Das Reisebüro kann einen Reisenden vom weiteren Reiseverlauf ausschließen, wenn dieser den Ablauf erheblich stört, die Sicherheit oder Gesundheit anderer oder sich selbst gefährdet (z. B. mangelnde Fitness). Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden ausgeschlossen. Die Heimreise erfolgt auf eigene Kosten. Das Reisebüro behält in diesen Fällen den verbleibenden Reisepreis abzüglich nachweisbarer Einsparungen.
6. Haftung bei mangelhafter Leistung
6.1 Das Reisebüro haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen - auch bei Leistung durch Dritte.
Es beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, sofern:
- der Reisende das Reisebüro über einen im Vertrag genannten Kontakt informiert hat,
- die Mängelbeseitigung nicht unmöglich ist,
- und diese unter Berücksichtigung des Werts und Ausmaßes des Mangels verhältnismäßig ist.
In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Minderung und ggf. auf Ersatz direkter und gerechtfertigter Schäden.
Unterbleibt die Mängelbeseitigung trotz Fristsetzung, darf der Reisende den Mangel selbst beheben und erhält bis zur Höhe des betroffenen Leistungspreises Erstattung.
6.2 Bei Nichterbringung der Leistungen kann der Reisende für den betroffenen Zeitraum eine anteilige Rückerstattung verlangen, sofern der Ausfall nicht auf eigenes Verschulden oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Eigenständig nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Erstattungsanspruch.
6.3 Ist die Erbringung wesentlicher Reiseleistungen nicht möglich, bietet das Reisebüro - sofern durchführbar - gleichwertigen Ersatz ohne Mehrkosten an.
Liegt der Wert des Ersatzes unter dem des vereinbarten Programms, wird die Differenz erstattet.
Ein Angebot darf abgelehnt werden, wenn es erheblich vom Vertrag abweicht.
Bei wesentlicher Vertragsverletzung ohne Abhilfe kann der Reisende den Vertrag kündigen und Minderung oder Schadensersatz verlangen. Das Reisebüro organisiert dann die Rückreise mit dem im Vertrag vereinbarten Transportmittel ohne Zusatzkosten.
6.4 Der Reisende muss Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder - falls nicht vorhanden - dem örtlichen Anbieter melden. Der Reiseleiter dokumentiert den Vorfall schriftlich. Wird keine Abhilfe geleistet, ist das Reisebüro unverzüglich zu informieren.
Verspätete Meldung erschwert die Nachweisbarkeit und kann Schadensersatzansprüche mindern. Das Reisebüro prüft jede Beschwerde und informiert den Reisenden schriftlich.
Die Mängelanzeige gilt nicht als Anerkenntnis.
6.5 Das Reisebüro haftet nicht, wenn:
a) der Reisende den Mangel verursacht hat,
b) ein unbeteiligter Dritter den Mangel verursacht hat und dies unvorhersehbar sowie unvermeidbar war,
c) höhere Gewalt vorliegt.
In Fällen von b) und c) leistet das Reisebüro Hilfe.
6.6 Diese Hilfe umfasst Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden, konsularische Unterstützung, Kommunikation sowie alternative Reiseoptionen.
6.7 Die Kosten der Hilfeleistung trägt der Reisende, wenn die Notlage durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
6.8 Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist auf das Dreifache des Gesamtpreises beschränkt.
6.9 Wurde der Vertrag über ein Reisebüro abgeschlossen, können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche auch dort geltend gemacht werden.
6.10 Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftet das Reisebüro nicht - der Reisende muss sich an Fluggesellschaft, Hotel oder örtliche Behörden wenden.
6.11 Für vom Reisenden verursachte Schäden an Dritten haftet ausschließlich der Reisende.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist selbst für die Einhaltung aller Pass-, Visum-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Das Reisebüro informiert den Reisenden beim Vertragsabschluss über die entsprechende Online-Informationsquelle.
Alle durch Verstöße entstehenden Schäden und Kosten trägt der Reisende. Kann der Reisende aufgrund solcher Verstöße nicht teilnehmen, gilt dies als Nichtantritt der Reise mit rechtlichen Folgen gemäß Punkt 5.3.
8. Versicherung
8.1 Bei Gruppenreisen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in Höhe von 2,5 % der Teilnahmegebühr empfohlen. Bei Individualreisen kann diese Versicherung auch mit einem Satz von 5 % abgeschlossen werden.
Die Versicherung deckt Rücktrittsgründe laut Bedingungen des Versicherers ab (z. B. Krankheit). Detaillierte Informationen stellt das Reisebüro bereit. Ansprüche sind direkt bei der Allianz AG geltend zu machen.
Die Versicherung deckt Rücktrittsgründe laut Bedingungen des Versicherers ab (z. B. Krankheit). Detaillierte Informationen stellt das Reisebüro bereit. Ansprüche sind direkt bei der Europäischen Reiseversicherung geltend zu machen.
8.2 Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherungen können über das Reisebüro abgeschlossen werden. Art, Preise und Deckung sind beim Reisebüro erhältlich.
8.3 Der Teilnahmebetrag enthält keine Versicherungen nach diesem Abschnitt - diese sind separat buchbar.
8.4 Sofern die Beförderung des Reisenden Bestandteil der Pauschalreise ist, sorgt der Reiseveranstalter gemäß § 651r BGB für eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung. Diese Versicherung stellt sicher, dass dem Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters die Rückreise ermöglicht wird sowie gegebenenfalls Kosten für einen unfreiwilligen verlängerten Aufenthalt übernommen werden.
9. Luftbeförderung
9.1 Bei Flugreisen weist der Reiseveranstalter darauf hin, dass der Luftbeförderungsvertrag im Sinne der internationalen Luftverkehrsabkommen (insbesondere des Montrealer Übereinkommens von 1999) sowie der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen (Fluggesellschaft) zustande kommt. Die Durchführung der Beförderung unterliegt den Bedingungen und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Der Reiseveranstalter fungiert dabei nicht als Luftfrachtführer, sondern vermittelt die Beförderung im Rahmen des Pauschalreisevertrags. Maßgeblich sind dabei neben dem Luftverkehrsrecht insbesondere die Vorschriften des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie - soweit anwendbar - die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen des Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB) für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Beförderungsleistung. Bei Flugunregelmäßigkeiten (z. B. Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung) stehen dem Reisenden Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 direkt gegenüber der Fluggesellschaft zu. Die Geltendmachung dieser Rechte obliegt dem Reisenden. Der Reiseveranstalter unterstützt auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme.
9.3 Sollte der Reisende Ansprüche auf Entschädigung oder Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, wird eine etwaige vom ausführenden Luftfahrtunternehmen bereits geleistete oder noch zu erwartende Entschädigung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder vergleichbarer Regelungen auf diese Ansprüche angerechnet.
9.4 Flugzeiten, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen, Abflug- und Ankunftsorte sowie Zwischenstopps können sich aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen ändern. Derartige Angaben gelten - soweit nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert - als unverbindlich. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme.
10. Kinderschutzbestimmungen
Bei der Erbringung von Reiseleistungen oder bei der Organisation von Pauschalreisen stellt das Reisebüro als Reiseveranstalter und -vermittler sicher, dass die Grundrechte von Kindern, insbesondere deren Recht auf Schutz und Fürsorge zur Sicherung ihres Wohlergehens, durch geeignete präventive Maßnahmen gewahrt werden.
Während der Erbringung von Reiseleistungen und der Vermittlung von Pauschalreisen ist jegliches Verhalten untersagt, das die Rechte von Kindern verletzt oder zu einer solchen Verletzung führt - insbesondere Sexualdelikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Moral an Personen unter 18 Jahren.
Wird während der Reiseleistung oder ihrer Inanspruchnahme bzw. während der Durchführung der Pauschalreise ein Verhalten festgestellt, das gegen den Kinderschutz verstößt, ergreift das Reisebüro als Reiseveranstalter und Vermittler alle erforderlichen Maßnahmen, um eine strafrechtliche Verfolgung des Täters sicherzustellen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Die JTB Germany GmbH hat gemäß § 651r BGB eine Insolvenzabsicherung über die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: +49 (0)40 / 53799360 abgeschlossen. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung in Textform ausgehändigt. Diese Absicherung gewährleistet die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie - sofern geschuldet - die Rückbeförderung des Reisenden im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters.
11.2 Für alle in diesen AGB und im Reisevertrag nicht geregelten Sachverhalte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 651a ff. BGB (Pauschalreiserecht).
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder aufgrund gesetzlicher Änderungen rechtswidrig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
11.4 Beschreibungen, Informationen oder Angebote zu Reisezielen, Unterkünften, Beförderungsunternehmen oder Reiseprogrammen, die nicht vom Reiseveranstalter selbst stammen - etwa aus Prospekten, Katalogen, Websites oder sonstigen Veröffentlichungen Dritter - sind für den Reisevertrag nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt. Gleiches gilt für unterwegs abgeschlossene Zusatzvereinbarungen mit Drittanbietern. Die im Reiseprogramm abgebildeten Fotos dienen lediglich zur Illustration.
11.5 Der Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen (§ 36 VSBG). Der Veranstalter nimmt an einem solchen Verfahren jedoch nicht teil. Sofern keine gütliche Einigung erzielt wird, ist - soweit rechtlich zulässig - Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Reisevertrag der Sitz des Reiseveranstalters in Frankfurt am Main.
11.6 Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde einverstanden, dass der Reiseveranstalter seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung sowie der Kundenbetreuung und -information gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) erhebt, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise.
11.7 Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Reiseveranstalter in Deutschland ist das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main. Website: www.frankfurt.de